Grenzüberschreitende Lieferungen über ein Konsignationslager

Unternehmen, die Konsignationslager in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterhalten, sind mit unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Regelungen konfrontiert.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU und Ansicht der deutschen Finanzverwaltung ist eine Bewegung von Waren aus Deutschland in ein im Ausland befindliches Konsignationslager eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Verbringungsfall). Das gilt bis zur Entnahme, also dem Übergang des Eigentums auf den Kunden. Diese Entnahme führt demnach zu einer steuerpflichtigen Lieferung. Voraussetzung dafür ist die Erbringung von buch- und belegmäßigen Nachweisen.

Diese Deklarationspflichten folgen:

  • der Lieferant muss die Lieferung in Deutschland in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erklären
  • dafür benötigt er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) aus dem Land, wo sich das Lager befindet
  • im Land des Lagers ist zunächst ein fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern
  • bei Entnahme durch den Kunden Erklärung der im Land des Lagers steuerpflichtigen Lieferung

Der BFH (Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15) sieht das etwas anders. Hier liegt die Versendung an den Abnehmer direkt schon dann vor, wenn dieser bei Beginn der Lieferung schon fest steht und die Ware sich nur kurze Zeit im Lager befindet. Auf den Übergang der Verfügungsmacht kommt es hier nicht an. Folge ist, dass es keine fiktive Leistungen und die damit einhergehenden zusätzlichen Deklarationspflichten nicht gibt.

Noch interessanter sind die Fälle, in denen der Versender sich in einem Mitgliedsstaat befindet, das Lager in einem zweiten und der Abnehmer in einem dritten Mitgliedsstaat. Auf eine ausführliche Darstellung verzichten wir hier.

Die in anderen Ländern bestehenden Vereinfachungsregeln (die in der Regel zu Direktlieferungen führen) werden vom deutschen Fiskus akzeptiert, um steuerliche Konflikte zu vermeiden. Allerdings sind die Vereinfachungsregeln in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich. Gern helfen unsere ausländischen Kollegen bei den jeweiligen Anforderungen.

 

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