Tax Compliance Management System (Tax CMS)

Das Bundesfinanzministerium hat in der Verwaltungsanweisung vom 23.05.2016 zum § 13 der Abgabenordnung ausgeführt, dass durch ein innerbetriebliches Kontrollsystem das Vorliegen eines Vorsatzes oder von Leichtfertigkeit vermieden werden kann. Als praktisches Mittel zur Umsetzung soll das Tax Compliance Management System (Tax CMS) dienen.


Unter „Tax Compliance“ versteht man das Einrichten und Pflegen eines Systems mit dem Ziel der Sicherstellung, dass steuerliche Gesetze und Vorgaben der Finanzverwaltung eingehalten werden. Primär sollen durch ein Tax CMS Haftungs- und Strafrisiken vermieden werden. Ein Tax CMS ermöglicht es Rahmenbedingungen für korrektes steuerliches Verhalten festzulegen, Steuernachzahlungen und Haftungsrisiken zu minimiert, Fristenüberwachung zu optimiert und komplexer Sachverhalte rechtzeitig steuerlich zu würdigen. Weiterhin kann sich ein Tax CMS auch positiv auf die Betriebsprüfung auswirken, da der Betriebsprüfer bei der Bewertung von Sachverhalten das Tax CMS berücksichtigen muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die gezielte Organisation steuerliche Aspekte ausreichend gewürdigt werden können, wodurch mehr Sicherheit gewährleistet werden kann im Hinblick auf den Vorwurf einer Desorganisation oder vorsätzlicher Steuerhinterziehung, da alle steuerlichen Entscheidungen dokumentiert werden.


Ein effektives Tax CMS sollte aus einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation, dass durch ein der jeweiligen Steuerart entsprechenden Entscheidungssystem mit Audit Trail ergänzt wird, bestehen. Eine solche Verfahrensdokumentation soll als Nachweis für die Erfüllung der vorher für steuerliche Prozesse definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze dienen. Hierbei müssen für einen sachverständigen Dritten die zugrunde liegenden Abläufe auf ihre Richtigkeit überprüfbar sein. Das Entscheidungssystem soll dazu dienen, schnell und rechtskonform über die steuerliche Handhabung eines Geschäftsvorfalls zu informieren.


Grundsätzlich gibt es keine feste Vorgabe, wie so ein System auszusehen hat. Dies richtet sich ganz nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Als Steuerberater können wir Ihnen dabei helfen, den Istzustand Ihres Unternehmens zu analysieren. Danach kann anhand dieser Informationen ein für Sie zugeschnittenes Tax CMS entwickelt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass wir Ihr bereits vorhandenes Tax CMS überprüfen. Die Verantwortung für ein Tax CMS liegt bei Ihnen als Unternehmen, wir stehen Ihnen dabei als Dienstleister zur Seite.