Datenschutzgrundverordnung

Durch die Verarbeitung personenbezogener Daten können sich für die betroffenen Personen Nachteile ergeben, wenn diese Daten falsch sind oder zweckwidrig verwendet werden.

Da dies zu erheblichen Nachteilen in allen Lebensbereichen führen kann, ohne das dem Betroffenen die Ursachen bekannt wird, werden nun die Regularien zum Datenschutzrecht auf europäischer Ebene vereinheitlicht und wesentlich verschärft. Da bisher das europäische Datenschutzrecht über eine Richtlinie geregelt wurde, die dann durch die Mitgliedsstaaten umzusetzen war, ist eine Einheitlichkeit bei der Umsetzung nicht erreicht worden. Deshalb wird ab 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowohl für Unternehmen als auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen anwendbar.

Die Verantwortlichen werden damit stärker in die Pflicht genommen, die Einhaltung der Datenschutzvorgaben nachweisen zu können, wobei gleichzeitig die Rechte der Betroffenen erweitert wurden. Vor dem Hintergrund erheblich ausgeweiteter Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die DSGVO - Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes werden angedroht - sollte die Einhaltung der Datenschutzvorgaben als unmittelbare Managementaufgabe sichergestellt sein. Die Verantwortlichen haben hierbei die in der DSGVO festgelegten Grundsätze nachweisbar einzuhalten. Sie umfassen beispiels-weise die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Datenerfassung, die Zweckbindung sowie die Richtigkeit. Neben der Beachtung der Grundsätze sind aber auch Verhaltensregeln nachzuweisen, die einen Schutz der Betroffenen sicherstellen.

Eine einführende Broschüre „Datenschutz-Grundverordnung - Das sollten Sie wissen“ hält die GOBBS Steuerberatungsgesellschaft mbH als Mandanten-Info bereit. In einer Einführung in die Thematik werden Begrifflichkeiten erläutert, die Struktur der Verordnung dargestellt und im Folgenden dann die künftigen Managementaufgaben hierzu beschrieben. Anschließend werden Rahmenbedingungen aufgezeigt und Schritte für das weitere Vorgehen („Für erste Schritte ist es nie zu spät“) beschrieben. Dabei aber sollten die Aktivitäten zur DSGVO nicht mit dem Lesen dieser 26 Seiten umfassenden Broschüre beendet sein, denn diese gibt erst einmal einen Einstieg in das komplexe Themengebiet, verweist aber auch auf weitere Quellen und Informationen zu den Anforderungen der DSGVO. Weiterführende Informationen (jedoch keine Rechtsberatung) sind auch bei der GOBBS Steuerberatungsgesellschaft mbH erhältlich.