Steuern - ein Buch mit sieben Siegeln? - Für den Steuerberater nicht

Es wird angenommen, dass sich das Wort Steuern aus dem althochdeutschen Wort "stiura" ableitet. Das bedeutete Stütze im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder Beihilfe.

Gemäß der Abgabenordnung, der Mutter aller Steuergesetze, sind Steuern Geldleistungen. Diese stellen keine Gegenleistung für besondere Leistungen dar (Gegensatz zu Abgaben) und dienen der Erzielung von Einnahmen eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens (Staat). Wobei die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein kann. Der Hauptzweck besteht dann in einer gewünschten Lenkungswirkung.

Auch wenn mittlerweile kontrovers diskutiert wird, ob Deutschland der größte Produzent von Weltsteuerfachliteratur ist, kann kaum bestritten werden, dass der Drang nach Einzelfallgerechtigkeit das deutschen Steuerrecht zu Auswüchsen und manchmal sogar zu Stilblüten treibt. Man kann es auch so ausdrücken: "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker." - Albert Einstein * 14.03.1879, † 18.04.1955

Wir beraten unsere Mandanten, damit sie sich nicht im Steuerdschungel verlieren. Unsere Philosophie besteht darin, komplexe Sachverhalte in eine leicht verständliche Sprache zu packen und mit anschaulichen Beispielen zu versehen.

Insbesondere für Beratungen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hat der Beratungsbedarf in den letzten Jahren stark zugenommen. Wir halten für Sie Konzepte bereit, um Ihre Investitionsabsichten sowohl im Inland als auch im Ausland  erfolgreich zu begleiten.

Unsere Leistungen bestehen sind grundsätzlich in die Bereiche:

unterteilbar.

Unsere Honorare sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt.

 Der Beruf des Steuerberaters

Steuerberater üben Ihres Tätigkeiten freiberuflich aus. Es handelt sich um einen so genannten verkammerten Beruf, der strengen beruflichen Zugangsregelungen unterliegt. Diese bestehen beispielsweise im bestehen der Steuerberaterprüfung. Dort wird fundiertes steuerliches Fachwissen abgefragt. Insbesondere im mündlichen Teil der Prüfung wird jedoch tendenziell mehr Wert auf soziale Kompetenzen gelegt. Außerdem muss neben der Vorbildung ein Praxisnachweis über die bisher geleisteten Tätigkeiten erbracht werden.

Die Ausübung wird durch das Steuerberatungsgesetz geregelt. Viele Beratungsleistungen sind Vorbehaltsaufgaben und dürfen deshalb nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeübt werden. Daneben gibt es aber auch Tätigkeiten z.B. Unternehmensberatung oder auch Vermögensgestaltungsberatung, die mit den Aufgaben des Steuerberaters vereinbar sind. Im Gegenzug sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten mit den Aufgaben des Steuerberaters unvereinbar, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

Steuerberater können sich durch fachkundiges Personal, meistens Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte oder auch Bilanzbuchhalter unterstützt werden. Diese müssen jedoch ihre Unterstützung weisungsgebunden, unter fachlicher Aufsicht und unter beruflicher Verantwortung des Steuerberaters leisten.

Steuerberater schulden den Mandanten eine umfassende richtige Beratung. Sie müssen die sich aus der Tätigkeit ergebenen Haftpflichtgefahren durch eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung absichern. Die Honorare der Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Das Honorar berechnet sich überwiegend nach Gegenstandswerten oder nach dem Zeitaufwand.

Die Bundessteuerberaterkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das Selbstverwaltungsorgan der Steuerberater. 

 So sieht unser Software-Anbieter, die DATEV eG, den Beruf des Steuerberaters: