Versteuerung des Gehalts von Expats - Abmilderung von echten oder gefühlten Ungleichbehandlungen

Werden Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation ins Ausland (in verschiedene Länder) entsandt, kann es aufgrund unterschiedlicher Steuer- und Sozialversicherungssysteme zu echten oder gefühlten Ungleichbehandlungen kommen. Diese Ungleichbehandlungen können zwar nicht beseitigt, aber abgemildert werden.

Wie kann die Abmilderung erfolgen wenn beispielsweise ein Mitarbeiter in ein Hochsteuerland, der andere in ein Niedrigsteuerland entsandt werden?

Denkbar wäre es wenn, der Mitarbeiter im Hochsteuerland unterjährig seine Steuerbelastung selbst trägt und nach Feststellung der endgültigen Steuerbelastung der Nachteil durch zusätzliche Zahlungen ausgeglichen wird. Problem: diese Ausgleichszahlung ist auch steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein erneuter Ausgleich würde eine Endlosschleife in Gang setzen.

Anwendung von Hypotax-Verfahren:

Tax Protection Modell oder Tax Equalization Modell?

Beiden Modellen gemein ist, das auf Basis eines Bruttogehalts eine Hypotax (hypothetische oder auch fiktive Steuer) ermittelt wird. 

Das Tax Protection Modell funktioniert ähnlich dem oben beschriebenen Ausgleich. Der Arbeitgeber übernimmt die über die hypothetische deutsche Steuer anfallende Mehrbelastung des Mitarbeiters im Hochsteuerland. Der Mitarbeiter im Niedrigsteuerland behält den Vorteil der niedrigen Besteuerung. Das sieht im ersten Moment ungerecht aus. Argumentativ kann man dem so begegnen, dass die Niedrigsteuer oft mit geringerer Lebensqualität und untern Umständen durch höhere Risiken für Leib und Leben "erkauft" wird.

Beim Tax Equalization Modell werden beide Mitarbeiter so behandelt, wie wenn sie weiterhin in Deutschland arbeiten. Die Steuermehrbelastung im Hochsteuerland wird ausgeglichen, im Niedrigsteuerland behält der Arbeitgeber den Steuervorteil ein.

Die Ungerechtigkeiten aus beiden Modellen sind klar ersichtlich. Geht es auch anders?

Nettolohnvereinbarungen

Nettolohnvereinbarungen haben den Vorteil, dass auch Währungsschwankungen oder Kaufkraftunterschiede "eingepreist" werden können. Ein großer Nachteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass die Kosten für ihn schwer kalkulierbar sind. Außerdem widerspricht das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, da persönliche Verhältnisse wie der Familienstand Einfluss finden.

Für welches Modell Sie sich auch entscheiden, zusammen mit unseren ausländischen Kollegen unterstützen wir Sie, ein Vergütungsmodell zu kalkulieren und zu implementieren (Formulierung einer Entsenderichtlinie und deren transperenten Kommunikation). Wir versuchen, Ihren administrativen Aufwand und die damit verbundenen Kosten niedrig zu halten. Damit setzen Sie die richtigen Anreize im Rahmen Ihrer Global-Mobility-Strategie für Ihre Expats. 

Der Jahresabschluss für Ihr Unternehmen

Standardleistungen für die Erstellung des Jahresabschlusses

Wir erstellen für Ihr Unternehmen Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und gesellschaftsvertraglichen Regelungen und übernehmen auch die Übermittlung an das Handelsregister (Offenlegung / Hinterlegung). Wir weisen Sie auf Wahlrechte und anderes Gestaltungsmöglichkeiten hin (Bilanzpolitik).

Außerdem erstellen wir die daraus abgeleitete Steuerbilanz zur gemeinsamen Einreichung mit Ihren betrieblichen Steuererklärungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Im Einzelnen umfasst unser Leistungskatalog:

  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
  • Erstellung von Jahresabschlüssen, bestehend aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang auch in fremder Sprache
  • Erstellung von getrennten Handels- und Steuerbilanzen, Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Bei Personengesellschaften erstellen wir: Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Hinterlegung oder Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger
  • Übermittlung der E-Bilanz(en) an das Finanzamt
  • Langzeitarchivierung der Daten
  • Analyse und Beratung zu Tantiemen und Gewinnverwendungen

 Für ein persönliches Angebot wenden Sie sich bitte hierhin: >>

 Finanzbuchhaltung

 

 Mandantendaten in guten Händen

Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer betrieblichen Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungspaket an, das an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet ist.

Wir unterstützen Sie, dass Ihre Buchführung den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz: den GoBD entspricht. Das klingt nicht nur sperrig sondern beinhaltet einen gewissen Aufwand. Revisionssicherheit von Warenwirtschafts-, Fakturierungs- und anderen Vorsystemen wird genauso verlangt, wie die zeitnahe Aufzeichnung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen sowie das Vorliegen von Verfahrensdokumentationen.

Regelmäßige Datensicherungen und eine gesetzeskonforme Archivierung Ihrer Daten sind für uns selbstverständlich.

Für unsere ausländischen Mandanten bieten wir spezielle Lösungskonzepte, um die Erstellung der betrieblichen Finanzbuchhaltung so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel sowie der entsprechenden Software machen eine Betreuung auch über große Distanzen hinweg möglich. Sie selbst benötigen hierzu nur geringe Mittel - wir beraten Sie gern.

Auflistung von Einzeldienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung:

  • Turnusmäßige Erstellung Ihrer betrieblichen Finanzbuchhaltung
  • Authentifizierte Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen an das zuständige Finanzamt
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Berichtswesen (BWA, Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Auswertungen, Branchenvergleiche)
  • Kostenrechnung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Unterstützung beim Führen vom Kassenbuch
  • Abgleich und Überwachung Ihrer ertragsteuerlichen Vorauszahlungen
  • Erstellung von individuellen Reportings, z.B. für Investoren wie den HTGF, der KfW oder weiterer
  • Bereitstellung Ihrer Daten im Falle von Betriebsprüfungen

Für ein persönliches Angebot schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular an: >>

Finanzbuchhaltung digital mit Unternehmen Online der DATEV

Es gibt die These, dass eher die Toilette papierlos wird, als das Büro. Auch wenn das zutreffen sollte, lohnt sich die Anstrengung, zumindest papierarm zu arbeiten. Ein Werkzeug dafür ist >>Unternehmen online<<.

Nutzen Sie mit uns gemeinsam die DATEV-Plattform >>Unternehmen online<<

Ihre Vorteile:

  • Ihre Belege verbleiben in Ihrem Haus
  • Reduzierung des Papieraufkommens
  • Sie nutzen die Suchfunktionen, die Ihnen das Wiederfinden der Belege erleichtert.
  • Es kann ein kompletter Workflow von der Digitalisierung bis hin zum Online-Banking generiert werden.
  • Die Anforderung an elektronische Rechnung in Bezug auf die Archivierung werden erfüllt.
  • Durch eine Schrifterkennung werden die notwendigen Eingabe reduziert.
  • Sie erhalten eine Archiv-DVD auf der sämtliche digitalisierten Belege vorhanden sind. Diese kann für Betriebsprüfungen genutzt werden.

 

Eigentlich ist >>Unternehmen Online<< schon ein "alte Hut". Unsere Kanzlei nutzt Unternehmen Online bereits seit 2006. Mit unseren Erfahrungen können wir Ihnen bei der Einrichtung und organisatorische Implementierung helfen. Das beginnt bei der Form der Digitalisierung (Faxen, Scannen oder per Upload mit dem Smartphone). Daneben unterstützen wir Sie bei Erfassung im Kassen, Rechnungseingangs- Rechnungsausgangsbuch sowie bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. 

Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte hier an uns: >>

Finanzbuchhaltung für Selbstbucher 

Wir können auch für Mandanten tätig werden, die eine so genannte in-house-Lösung bevorzugen.

In unserem Paket für Selbstbucher bieten wir diese Leistungen an:

  • Informationen zu gesetzlichen Änderungen
  • Schulungen zu den Programmen
  • Unterstützung bei der Einrichtung, der Erstbestückung mit Daten und beim Programm-Handling
  • Prüfung der Finanzbuchhaltung auf Korrektheit und Plausibilität anhand von Stichproben
  • Vornahme von Korrekturbuchungen und gegebenenfalls Erstellung korrigierter Auswertungen

Für ein persönliches Angebot wenden Sie sich bitte hierhin: >>

 

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter

Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts erfordern weitreichende Kenntnisse bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern Ihrer Mitarbeiter.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind die technischen Anforderungen bei der Abwicklung sehr anspruchsvoll. So sind viele Meldungen über Datenübermittlungsverfahren abzuwickeln.

Über unseren IT-Anbieter DATEV kann die Lohn- und Gehaltsabrechnung auch digital organisiert werden.

Unterschied Lohnabrechnung vs. Gehaltsabrechnung

Bei beiden Abrechnungen wird die finanzielle Entlohnung der Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit ermittelt. Der Lohn errechnet sich auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Aufgrund der Ermittlung auf Stundenlohnbasis kann die Höhle des Monatslohnes schwanken. Bei Gehaltsabrechnungen wird eine monatlich gleichbleibende Vergütung gezahlt. Auf die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden kommt es hier nicht an.

Vertrauen Sie daher auf unsere Sachkompetenz. Wir erstellen für Sie die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung und kümmern uns um den Schriftverkehr mit den Krankenkassen und Behörden.

Steuern und Sozialabgaben bei Löhnen und Gehältern

Löhne und Gehälter unterliegen verschiedenen Abzügen.

Steuerlich müssen Arbeitgebber:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
  • gegebenenfalls Lohnkirchensteuer

einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen.

Sozialabgaben, die sich in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen aufteilen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

müssen ebenfalls vom Arbeitgeber entrichtet werden. Die Arbeitnehmeranteile werden einbehalten.

Darüber hinaus sind die Sozialabgaben:

  • Umlagen
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft

von den Arbeitgebern allein zu tragen.

Auflistung von Einzeldienstleistungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • pünktliche und korrekte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung von Baulohnabrechnungen inklusive Meldungen an die SOKA-BAU bzw. an die ULAK und die ZVK
  • Sofortmeldungen neuer Arbeitnehmer an die Deutsche Rentenversicherung
  • Authentifizierte Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an das zuständige Finanzamt
  • Übermittlung der Betragsnachweise und Meldungen an die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften
  • Lohnfortzahlungsberechnungen
  • Bescheinigungswesen (Arbeits- und Entgeltbescheinigung für SV-Träger, Agentur für Arbeit etc.)
  • Beratung zu Dienstwagen, Reisekosten und zur Gestaltung steuerlich begünstigter Gehaltsbestandteile
  • Begleitung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung (beispielsweise Beratung zu Phantomlohn)
  • elektronische Langzeitarchivierung der Daten
  • Bereitstellung Ihrer Daten im Falle von Betriebsprüfungen
  • Beratung zu betrieblicher Altersvorsorge (bAV)

Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns: >>