Standorte Niederlande
Enschede |
LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNGEN
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind unter Umständen (z.B. für Außendienstmitarbeitern) nach niederländischem Recht notwendig, auch wenn keine niederländische Betriebsstätte begründet wurde.
So werden Sie unterstützt:
- Beratung bezüglich der Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht in grenzüberschreitenden Fällen
- Erstellen der Proforma-Berechnungen (vor der Einstellung des Personals)
- Vornehmen der Registrierung des deutschen Unternehmens beim Belastingdienst (als Arbeitgeber in den Niederlanden)
- Beratung in lohnsteuerrechtlichen und (begrenzt) in arbeitsrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
- Berechnen und Deklarieren der BPM (niederländische PKW-Steuer)
- Erstellen der Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Erstellen und Einreichen der Lohnsteuererklärungen
- Erstellen der Jahresbescheinigung für die Mitarbeiter
GRÜNDUNGSBERATUNG
Wir unterstützen Sie bei der Gründung eines niederländischen Unternehmens oder einer niederländischen Betriebsstätte.
Zu den Leistungen zählen:
- Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
- Beratung bezüglich der Rechtsformwahls
- Vorbereitung aller zu stellenden Anträge
- Begleitung bei Kreditverhandlungen mit Banken oder anderer Investoren
- Controlling- und Organisationsberatung
- Fortlaufenden Begleitung nach Gründung