Datenschutzgrundverordnung

Ab Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Tun Sie das nicht, drohen Ihnen deutlich höhere Strafen als bisher: bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes sind im Extremfall möglich. Extrem hohe Strafen bei Nichteinhaltung lassen nun große Unternehmen aufhorchen, können aber vor allem für KMU fatal sein. Im Zeiten der steigenden Cyberkriminalität ist IT-Sicherheit und Datenschutz nicht mehr wegzudenken. Die richtige Umsetzung der Datenschutzaspekte kann dazu genutzt werden, die Unternehmensstabilität zu erhöhen. Hier informieren wir Sie über die sieben wichtigsten Aspekte:

1. Betrifft alle Unternehmen

Jedes Unternehmen, auch Verein oder Einzelunternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (zB. eine Kundenliste führt, Rechnungen ausstellt, Lieferanten speichert) ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.

2. Mehr Verantwortung

Unternehmen müssen Klarheit haben, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden und deren sichere Verarbeitung oder Anwendung auf eine für die Behörden transparente Art und Weise gewährleisten. Ab jetzt muss besonderes Augenmerk auf rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsalltag gelegt werden. Gesellschaften müssen auch schwerwiegende Verstöße den Behörden und betroffenen Personen melden. Neben der Einhaltung der juristischen Rahmenbedingungen müssen daher auch die funktionalen und technische Voraussetzungen im Unternehmen geschaffen werden.

3. Folgenabschätzung

Bestimmte Betriebe sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Es wird erforderlich, regelmäßige Risikobewertungen und Datenschutzfolgenabschätzungen durchzuführen.

4. Aufzeichnungspflichten

Unternehmen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen. Strenge Dokumentations- und Nachweispflichten werden den Aufsichtsbehörden gegenüber eingeführt.

5. Klare Datensätze

Übersicht und Kontrolle über die gespeicherten Daten im eigenen Unternehmen sind ein klarer Vorteil. Sehen Sie die neuen gesetzlichen Grundlagen als Chancen, ihren Datenbestand aufzuräumen und neu zu strukturieren. Es wird auch Pflicht, die Daten von ehemaligen Bewerbern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kunden zu löschen.

6. Wettbewerbsvorteil

Wer als Unternehmen transparent arbeitet und Daten gewissenhaft behandelt, schafft Vertrauen und kann damit im Wettbewerb punkten. 

7. Guter Service

Gibt das Unternehmen auf Nachfrage rechtskonforme Auskunft, fördert das den Kundenkontakt und sorgt in Folge für eine gute Reputation und ein positives Unternehmensimage. Wir befinden uns derzeit in der Vorbereitungsphase, d.h. Unternehmen müssen für die Anpassung der DSGVO zuständige Personen (intern oder extern) nominieren und eine Zeit und Budget-Planung erstellen. Um die nächste Schritte einzuleiten haben wir für unsere Kunden 3 Pakete je nach der Unternehmensgröße zusammengestellt. Aber Vorsicht! Diese Pakete sind nur als eine Erstinformation angedacht. Um ein unternehmerisches Risiko zu minimieren, kann immer unterschiedliche Massnahmen erfordern. Wir schlagen erstmal eine Erstberatung vor, um eine Status-Quo Erhebungsverfahren durchzuführen und den Anpassungsbedarf zu ermitteln. Erst dannach können wir ableiten, welche Maßnahmen zu treffen sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

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