Betriebliche Altersversorgung  (bAV)

Die Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein für die Personalgewinnung bzw. der Mitarbeiterbindung. In den Medien werden verstärkt Altersarmut und Versorgungslücke thematisiert.

Versorgungslücke

Als Versorgungslücke wird die Differenz zwischen dem am Ende des Erwerbslebens verfügbaren Nettoaktiveinkommen und der verfügbaren Nettorente bezeichnet. Wegen prognostizierter demographischer  Entwicklungen wird angenommen, dass die Versorgungslücke größer wird, wenn die gesetzliche Rente einziger Baustein der Altersversorgung ist.

Untersuchungen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen ihr Alterseinkommen nicht einschätzen können. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prognose der Nettoaltersversorgung sowie bei der Abschätzung des künftigen Finanzbedarfs.

Nutzen betrieblicher Altersversorgung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht

Die betriebliche Altersversorgung kann helfen, die Versorgungslücke zu verringern. Diese ist jedoch kein Geschenk des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine aufgeschobene Vergütung für geleistete Tätigkeit. Da der Staat die Gefahr der Altersarmut erkannt hat, wird die betriebliche Altersversorgung mit Instrumenten unterstützt, die richtig eingesetzt Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bieten. Allerdings ist das Thema sehr komplex und beinhaltet unter Umständen einige Fallstricke. Durch unsere Beratung helfen wir unseren Mandanten, diese Klippen zu umschiffen.

Durchführung der bAV

Von Betrieblicher Altersvorsorge wird gesprochen wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen für diese biometrischen Risiken zusagt:

  • Altersrente (Abfederung des so genannten Langlebigkeitsrisikos)
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung. 

Grundsätzlich gibt es die Durchführungswege:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfond und neu
  • Sozialpartnermodell.

Jeder Durchführungsweg bietet Vor- und Nachteile in Bezug auf Besteuerung und Verbeitragung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bilanzpolitik, Freiheitsgrad in den Anlagemöglichkeiten, Insolvenzschutz, Verwaltungsaufwand, Möglichkeiten der Portierung auf einen neuen Arbeitgeber oder Abfindung, Haftungs- und Anlagerisiken und einige Aspekte mehr. Einen Königsweg gibt es nicht.

Wir geben unseren Mandanten Informationen und simulieren Szenarien, um den geeigneten Durchführungsweg und die Art der Leistungs- oder Beitragszusage zu finden. Da wir keine Produkte vermitteln oder verkaufen ist unsere Beratung neutral und immer an den Belangen der Mandanten ausgerichtet.