Baulohn, die etwas "besondere" Lohnabrechnung - und wie wir als Steuerberater Sie unterstützen

Die Arbeit von Bauarbeitern wird anders als bei den meisten Jobs durch Wind, Regen, Sonne, Hitze, Schnee, Frost, Staub, Lärm und weiteren Widrigkeiten beeinflusst. Deshalb besteht die erste Aufgabe am Arbeitstag für den Bauarbeiter, die Anreise zu organisieren, um pünktlich mit der dem Wetter angepassten Arbeitskleidung auf der Baustelle zu erscheinen. Dort soll unabhängig vom Wetter möglichst das Arbeitssoll erwirtschaftet werden.

Um bei der Entlohnung diesen zusätzlichen Belastungen gerecht zu werden sind bei Baulohnabrechnungen branchenabhängig einige Besonderheiten zu beachten, die von der "normalen" Lohn- und Gehaltsabrechnung abweichen. So sind Zahlungen an die Urlaubskasse, an die Zusatzversorgungskasse als Altersvorsorge und Winterbeschäftigungsumlagen an die Arbeitsagenturen zu leisten. Daneben sind besondere allgemein verbindliche Tarifverträge zu beachten. Da die Tätigkeiten im Baugewerbe unter das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) fallen, werden diese besonders streng und häufig durch das Hauptzollamt kontrolliert. Deshalb müssen die geltenden Gesetze beachtet werden, die auch die Sofortmeldungen an die Sozialversicherungsträger beinhalten.

Darüber hinaus ist es beim Baulohn wichtig, dass der Arbeitnehmer die Abrechnung seiner Leistung anhand einer taggenauen Darstellung nachvollziehen kann.

Welche Unternehmen gehören zum Baugewerbe? 

Grundsätzlich wird die Baubranche in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe eingeteilt. 

Wir als Steuerberater prüfen für Sie die Zugehörigkeit zum Bauhauptgewerbe durch Abgleich Ihrer Gegebenheiten mit dem Bundesrahmenvertrag (BRTV) und dem Verfahrenstarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Das Ergebnis dieser Prüfung bestimmt Ihre Zugehörigkeit zur Sozialkasse für das Baugewerbe (SOKA-Bau). Die SOKA-Bau ist der übergeordnete Begriff für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Einflüsse auf den Baulohn

Bestandteile des Baulohn sind der Tarifstundenlohn (TL), der sich nach der Lohngruppe richtet und dem Bauzuschlag (BZ). Arbeitgeber, die nicht Tarif gebunden sind, müssen den Branchenmindestlohn zahlen.

Aus den oben schon aufgeführten Winterbeschäftigungsumlagen finanzieren die Arbeitsagenturen zusätzliche Leistungen:

  • Mehraufwandswintergeld, falls witterungsbedingt gearbeitet werden kann
  • Zuschuss-Wintergeld, wenn Arbeitszeitkonten abgebaut werden
  • Saison-Kurzarbeitergeld, falls kein Arbeitszeitguthaben vorhanden ist.

Zusatzversorgung zur Altersvorsorge (ZVK)

Der ZVK-Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt und dient der zusätzlichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Da es Obergrenzen für Steuer- und Beitragsfreiheit der Beträge gibt, bieten wir Beratung in diesem Bereich an.

Urlaubskasse (ULAK) und Urlaubskonto

Der Arbeitgeber leistet eine Umlage an die Urlaubskasse (ULAK). Daraus wird ein Urlaubstage- und Urlaubsgeldanspruch auf dem Urlaubskonto des Arbeitnehmers aufgebaut. Wir erstellen für Sie die dafür notwendigen elektronischen Meldungen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, wir unterstützen Sie nicht nur bei den deklaratorischen Pflichten und der korrekten Abrechnungen, sondern beraten Sie auch, wie die geleisteten Zusatzbeiträge sinnvoll eingesetzt werden können.