Internationale Steuern - Aufgabe nur für Großkonzerne?

Keineswegs - in Zeiten der Globalisierung kommen viele Unternehmen nicht umhin, international tätig zu sein. Neben vielen anderen Aufgaben werden diese auch mit Internationalen Steuern konfrontiert. Das gilt nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für KMU.

Gern unterstützt Sie unser

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Für die Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten steht Ihnen in Deutschland Herr Stefan Löning, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, zur Verfügung. 

Sie erreichen Herrn Löning unter +49 531 3939906 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 Wir prüfen für Sie die Wirkungen von zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und geben Hinweise zur Vermeidung oder Abmilderung von Doppelbesteuerungen.

Bei Arbeitnehmern sind hier insbesondere "Ansässigkeit", "Tätigkeitsstaat" und "Tätigkeitsdauer" relevant.

Für alle gilt: für die Klassifizierung "unbeschränkte" oder "beschränkte" Steuerpflicht sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (183-Tage-Regel) entscheidend. Dies hat Auswirkung auf den Umfang der Besteuerung (beispielsweise die grundsätzliche Besteuerung des gesamten Welteinkommens bei der unbeschränkten Steuerpflicht) oder auch auf die Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen (so die des steuerfreien Grundeinkommens). Daneben wirken sich unter Umständen Progressionseffekte aus.

Ein weiterer Punkt ist die Berücksichtigung der "Wegzugsbesteuerung" nach dem Außensteuergesetz, wenn Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehalten werden.

 

Über unsere Kolleginnen und Kollegen können wir in diesen Ländern:

Steuerberatung nach dem jeweiligen Landesrecht sowie in der jeweiligen Landessprache und auf deutsch anbieten.

Natürlich arbeiten wir auch gern die Unterschiede heraus und unterstützen, die optimale Strategie zu entwickeln und umzusetzen. So sind auch kulturelle Unterschiede und andere Gepflogenheiten kein Hemmnis mehr, in dem entsprechenden Land tätig zu werden.

Gern unterstützen wir Sie bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten. Wir informieren Sie über Regeln des Außensteuerrechts und über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Zu unseren Leistungen im Einzelnen gehören:

  • Steuerliche Beratung in der Gründungsphase
  • Unterstützung bei der Abwicklung steuerlicher Pflichten im Ausland z.B. Führen eines Treuhandkontos
  • VAT-Management
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Beratung in Entsende- und Arbeitnehmerüberlassungsfällen
  • Erstellung von Finanzbuchhaltungen, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Steueroptimierung durch Steuergestaltung (Rechtsform, Standort etc.)
  • Prüfung des Erhalts von Fördermitteln

 Für ein persönliches Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular: >>